Wie das bei uns läuft
Der häufigste Ärger am Bau entsteht nicht durch schlechte Arbeit, sondern durch unklare Abläufe und Preise, die sich unterwegs ändern. Hier steht, womit Sie bei uns rechnen können.
-
Besichtigung
Wir kommen vorbei, sehen uns die Sache an und hören zu. Kostenlos und unverbindlich, in Wien meist innerhalb weniger Tage.
-
Angebot
Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit Positionen und Mengen. Keine Pauschalen, bei denen später niemand weiß, was drinsteht.
-
Ausführung
Fixer Termin, fixe Ansprechperson, ein Bauleiter für alle Gewerke. Sie müssen nicht koordinieren — das ist unsere Aufgabe.
-
Übergabe
Gemeinsame Abnahme, Mängelliste, Gewährleistung nach ABGB. Und eine Rechnung, die dem Angebot entspricht.
Was oft gefragt wird
Was kostet die Besichtigung?
Nichts. Wir kommen vorbei, sehen uns die Sache an und Sie bekommen ein Angebot. Ob Sie es annehmen, ist Ihre Entscheidung — es entstehen keine Kosten, wenn Sie ablehnen.
Wie schnell könnt ihr anfangen?
Das hängt vom Umfang ab. Kleinere Arbeiten meist innerhalb von zwei bis drei Wochen, größere Sanierungen brauchen Vorlauf für Material und Behördenwege. Beim Besichtigungstermin sagen wir Ihnen einen realistischen Zeitraum — keinen, den wir dann nicht halten.
Brauche ich eine Baubewilligung?
Oft ja, manchmal nur eine Bauanzeige, manchmal gar nichts. Das hängt in Wien davon ab, ob Sie tragende Bauteile, die Fassade oder Leitungsführungen berühren. Wir sagen Ihnen beim Besichtigungstermin, wie es bei Ihnen aussieht. Die Einreichung selbst macht ein Planungsbüro — unsere Berechtigung ist auf die Ausführung eingeschränkt. Wir nennen Ihnen gerne jemanden.
Arbeitet ihr auch im bewohnten Zustand?
Ja, das ist bei Wiener Altbauwohnungen der Normalfall. Wir arbeiten mit Staubschutzwänden, sichern Wege und räumen täglich auf. Ganz ohne Belastung geht es nicht, aber es ist planbar.
Was ist, wenn während der Arbeit etwas Unerwartetes auftaucht?
Bei Altbauten passiert das. Dann bekommen Sie vorher einen Nachtrag mit Positionen und Preis — und entscheiden, bevor wir weitermachen. Nachträge, von denen Sie erst auf der Schlussrechnung erfahren, gibt es bei uns nicht.
Wie lange habe ich Gewährleistung?
Für Bauleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung nach ABGB: drei Jahre bei unbeweglichen Sachen. Das steht auch so im Angebot.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an — 01 925 40 66